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LAG Rheinland-Pfalz, 10.11.2006 - 5 Ta 200/06 |
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LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10. November 2006 - 5 Ta 200/06 (https://dejure.org/2006,14310)
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Geltung des § 240 Zivilprozessordnung (ZPO) im Prozesskostenhilfeverfahren (PKH) bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens der beklagten Partei
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 117 Abs. 2 Satz 1 § 240 Satz 1
Entscheidung über Prozesskostenhilfeantrag des Klägers bei Insolvenz der Beklagten - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Kaiserslautern, 19.09.2006 - 2 Ca 493/06
- LAG Rheinland-Pfalz, 10.11.2006 - 5 Ta 200/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- LAG Hamm, 30.01.2006 - 4 Ta 830/05
Unterbrechung des PKH-Verfahrens des Arbeitnehmers in der Unternehmensinsolvenz …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.11.2006 - 5 Ta 200/06
Ob die Vorschrift des § 240 ZPO auch für das PKH-Verfahren gilt, wenn über das Vermögen der beklagten Partei das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, ist umstritten (s. dazu im Einzelnen die Nachweise über den Streitstand im Beschluss des LAG Hamm v. 30.01.2006 - 4 Ta 830/05 - dort Rz 11 Ziff. 1.2).Für den vorliegenden Fall folgt das Beschwerdegericht der Auffassung, die das LAG Hamm im eben zitierten Beschluss vom 30.01.2006 - 4 Ta 830/05 - (BeckRS 2006 42185 = auch JURIS) vertreten hat.